Informatives

Dreister Rufnummernspam: 09001009991

Um 21 Uhr erhielt ich auf meinem Festnetztelefon einen Anruf mit einer unterdrückten Rufnummer.

Als ich abhob meldete sich Herr Kaiser von der Firma Telewin und verkündete mir, ich habe einen Renault Twingo oder dessen Gegenwert in Bar (10.000 €) gewonnen. Ich müsse nur die Rufnummer 09001009991 anrufen um dort noch ein paar Daten zu nennen, ohne welche ich den Gewinn nicht entgegen nehmen könnte.

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Einen Mitschnitt (mp3), den Olaf gemacht hat, kann man sich hier anhören.

Man wird in dem Schreiben ziemlich eindringlich darauf hingewiesen, die Rufnummer 09001009991 anzurufen, da man den Gewinn sonst nicht bekommt. Natürlich ist das alles Schwindel.

Jedem Betroffenen möchte ich empfehlen die 09001009991 nicht anzurufen sondern dem Rat von Computerbetrug.de zu folgen:

Die Masche mit den vorgetäuschten Gewinnen über 0900-Nummern ist in Deutschland illegal. Opfer sollten sich deshalb sofort bei der Bundesnetzagentur (per Mail rufnummernspam@bnetza.de) beschweren, die Sperrung der missbrauchten 09001009991 verlangen und zugleich fordern, ein rückwirkendes Inkasso- und Rechnungslegungsverbot zu verhängen.

Ich habe die Mail an die Bundesnetzagentur bereits verschickt, solch dreiste Abzocke kann ich nicht tolerieren.

Ebenfalls bei Olaf kann man nachlesen, dass die Bundesnetzagentur allerdings bisher noch nicht viel gegen die 09001009991 Abzocke unternommen hat:

09001009991 Spam Anrufe – Stand bei der Bundesnetzagentur

5 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Die Leute sind einfach nur der letzte Abschaum. Meiner Ansicht nach bräuchten Betrüger, die Leute abzocken möchten, einfach direkt von ihren Opfern ein paar ordentlich in die Fresse. Dann würden sie es sich in Zukunft vielleicht anders überlegen. Ich hasse Menschen, die keinerlei Anstand und Würde haben.

  2. Mr.1337 sagt:

    Statt 200€ Rechnung zu bezahlen würde ich 100€ für ein paar Schläger investieren. Solange die Betrüger im Krankenhaus sind können sie keine „Rechnungen“ verschicken.

  3. Alper sagt:

    @Mr.1337: Ich glaube, auch danach werden sie dann keine Rechnungen mehr verschicken. Aber kapieren tun sie das wohl wirklich erst nach ein paar Schlägen wohin auch immer 😉

  4. Christian sagt:

    Habe heute folgende Mail bekommen:

    Missbrauch von Rufnummern

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 009 991 beworben.

    Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet.

    Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 17.03.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

    Die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

    Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

    Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:

    Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

    Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie

    http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3693f3fc013504806ecf13b1e1471247,0/Verbraucherinformationen_zu_Dialern_und_zum_Rufnummernmissbrauch/Ma_nahmen_gegen_Rufnummernmissbrauc_1cg.html

    Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

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