Der Ärger mit dem nun Ex-Vermieter geht weiter

Oh Mann, ich bekomme echt einen zu viel.

Nun hat der gute Mann einen Gutachter bestellt, um den Zustand der Wohnung abzunehmen, ein einfaches „Sie müssen noch streichen“ hätte es sicherlich auch getan.

Ich sehe schon kommen, das ich die Kaution so schnell nicht sehe.

Hat jemand eine Ahnung wie es vor Gericht aussieht, wenn der Vermieter sagt „das hat der Mieter kaputt gemacht“ und ich sage „Nein, das war schon so“? Es gibt nämlich kein Übergabeprotokoll…

Alles super nervig…

5 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. In allererster Linie kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht und was der Vermieter von dir will. Wenn Schönheitsreparaturen lt. Mietvertrag vom Mieter zu leisten sind, kann er die durchführen lassen und von der Kaution abziehen.

    Geht es um richtig derbe Beschädigungen (also jenseits von Schönheitsreparaturen), dann gibt es ohne Übergabeprotokoll erstmal keinen der grundsätzlich pauschal Recht bekommt. Wichtig für dich wäre dann, das du Zeugen und hoffentlich auch Fotos hast, die deine Version belegen. Ansonsten schaut es wohl eher Mau aus und du wirst dich auf einen u.U. langwierigen Prozess einlassen müssen.

    But IANAL!
    Viel Glück!

  2. Gilly sagt:

    Danke.

    Schönheitsreparaturen ist klar. Löcher schließen und Wände streichen.

    Es geht konkret um ein stark abgenutztes Stück Laminat im Schlafzimmer.

    Ansonsten ist die Wohnung in einem sehr guten Zustand…

  3. Kommt jetzt auch darauf an, was „stark“ heißt und wie lange ihr schon in der Wohnung wohnt. Nach einigen Jahren (so gefühlt 3-4) kann er nicht erwarten, dass das Laminat fabrikneu ist. Das dürfte aber ganz normaler Verschleiß sein. Laminat nutzt sich eben im Laufe der Zeit ab. Das kann er dir m.E. nicht anlasten. Da würde ich auf jeden Fall rebellieren.

  4. Gast sagt:

    Hi ! Ich würde mir keine Gedanken machen. Sondern ihm direkt nach dem Termin eine Frist setzen, die Kaution auszubezahlen. Wenn der Vermieter es versäumt ein Protokoll zu erstellen, dann muss er dir meiner Ansicht nach belegen, dass du den Wert übermaßen gemindert hat. Ich gehe davon aus, dass du so wie die Wohnung jetzt ist gemietet hast und nur deshalb auszieht, weil der Vermieter eine vermiete Sache nicht instand gesetzt hast. (das war doch dieser leidige Geschirrspüler)

    Was sein kann ist, dass der Vermieter anteilig die Vorrauszahlung für die Heizkosten aus 2008 von der Miete einbehalten kann. Und zwar so lang bis die Rechnung für 2008 kommt. Ich nehme an das das Mitte 2009 sein wird.

    Ruhe bewahren, Frist setzen, Lächeln. Druck aufbauen. Auf jeden Fall imm höflich!

  5. boris sagt:

    lass dir nen termin für telefonberatung beim mieterschutzbund geben.
    die jursten dort sind echt auf zack!
    du bist doch mitglied soweit ich weiss?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert