Informatives

Dank neuer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr und neuen AGB werden Fehler jetzt teuer

Der deutsche Bankenverband schreibt auf seiner Website:

Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht macht Anpassungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr notwendig. Für Verbraucher und Unternehmen gelten ab dem 31. Oktober daher neue Bedingungen.

superfunny Das hat unter anderem zur Folge, dass jetzt jeder von uns einen riesigen Papierberg mit den neuen AGB der Banken, bei denen man Konten hat, zugeschickt bekommt. In meinem Fall waren es 97 Seiten, doppelseitig sehr klein bedruckt. Aber dieser, der Umwelt nicht besonders gut tuende Wahnsinn, soll eigentlich nicht das Thema dieses Artikels sein.

Mir geht es darum, euch darauf aufmerksam zu machen, dass man bei Bankgeschäften nun noch mehr Sorgfalt als bisher walten lassen muss.

Überweisungen immer doppelt und dreifach prüfen, da die Haftung bei Zahlendrehern nun beim Überweisenden liegt

Bisheriger Stand der Dinge ist, dass eine Überweisung die z. B. auf Grund eines Zahlendrehers auf einem falschen Konto landet über eure Bank zurückgefordert werden kann. Der Empfänger, für den das Geld eigentlich nicht bestimmt war, haftete dafür, dass er das Geld zurückzahlt.

Nach der neuen Regelung hat man allerdings schlichtweg Pech gehabt, wenn der Empfänger das Geld ausgegeben hat.

Überweisungen ohne Angabe des Empfängernamens

Bei Überweisungen, egal ob per Überweisungsträger, Online- oder Telefonbanking, ist nun keine Angabe des Empfängernamens mehr nötig. Was vermutlich als Erleichterung gedacht sein soll, sehe ich eher als Gefahrenquelle, da man ja nun gar keine Handhabe mehr hat, für wen das Geld eigentlich bestimmt war und die Überprüfung von Name und Kontonummer wegfallen. (Wobei sich mir hier die Frage aufwirft, wie dann das Geld überhaupt auf dem falschen Konto gutgeschrieben werden kann…).

Die Geheimzahl nicht in der nähe der EC-Karte aufbewahren

Viele sagen jetzt sicherlich “Wer macht sowas denn auch?” – Ich sehe oft ältere Menschen am Geldautomaten auf einen Zettel schauen, da sie sich die Geheimzahl vermutlich einfach nicht mehr merken können. Kommt es nun zu einem Missbrauchsfall, weil z. B. die Karte gestohlen wurde und die PIN mit im Portmonee war, haftet man nicht nicht nur für den entstanden Schaden sondern wird zusätzlich noch mit 150€ Strafe zur Kasse gebeten.

Regelmäßig Kontoauszüge abholen

Die Banken sind nun dazu verpflichtet, jedem der nicht regelmäßig einen Kontoauszug am Automaten holt, diesen am Monatsende per Post zuzuschicken. Das Porto zahlt natürlich der Empfänger.

Ich lasse mir meine Kontoauszüge sowieso Quartalsweise per Post zuschicken, mal sehen, ob das nun monatlich geschehen muss, meine Hausbank konnte mir hierzu noch keine Informationen geben.

Soweit also die neuen Risiken und Kostenfallen die auf uns Bankkunden warten, allerdings gibt es auch einige durchaus positive Änderungen:

Missbrauch der EC-Karte an manipulierten Geldautomaten

Wurde der Geldautomat manipuliert und hierdurch z. B. die Geheimzahl ausgelesen / gespeichert haftet die Bank in voller Höhe für den Schaden.

EU-Überweisungen werden schneller

Überweisungen innerhalb der EU dürfen nun nur noch vier Tage, ab 2012 nur noch zwei Tage dauern.

Lastschriften zurückbuchen

Ist euch das auch schon mal passiert, dass einfach euch völlig fremde Firma Geld vom Konto abbucht, weil irgend so ein Halodri der Meinung ist eure Bankverbindung für seinen Onlinekauf angeben zu müssen? Bisher hatte man 6 Wochen Zeit diese Lastschrift zurückzuziehen, nun sind es 8 Wochen. Deswegen sollte man übrigens auch regelmäßig seinen Kontoauszug checken, sind die 8 Wochen rum, ist das Geld weg.

Protokollpflicht und Informationspflicht

Bei Beratungsgesprächen in der Bank müssen nun Protokolle geführt und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Des weiteren muss über Risiken beim Wertpapierkauf genau aufgeklärt werden. Achtet also darauf, dass ihr euch wirklich alles Erklären lasst, ehe ihr das Protokoll unterschreibt, in dem eventuell schon vorgedruckt stehen könnte, dass ihr über alle Risiken informiert wurdet.

Quelle: Spreeradio.de

Bildquelle: Flickr superfunny

4 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Stephan sagt:

    Mmmhhmmm … zum Teil ist das bereits jetzt schon so.
    Haftung bei Zahlendrehern:
    Du konntest bis dato Dein Geld bei Zahlendrehern so lange durch die Bank zurückholen lassen, so lange dem Empfänger der Eingang nicht bekannt war – sprich so lange das Geld noch nicht auf seinem Konto verbucht war. Gab es dieses Konto gar nicht, fällt es eh auf ein Differenzenkonto raus und wird Dir wieder gut geschrieben. Hat der falsche Empfänger das Geld bereits erhalten und ausgegeben, warst Du bis dato auch Näse und musstest zusehen, dass Du es irgend wie von ihm zurück erhältst.
    Grundsätzlich denke ich, dass man bei solchen Dingen eh immer eine besondere Sorgfaltspflicht walten lassen sollte.

    Regelmäßig Kontoauszüge abholen:
    Die Bank ist von je her dazu verpflichtet, Dir einmal im Abrechnungszeitraum Deines Kontos einen Auszug zukommen zu lassen (im Regelfall quartalsweise) – schon wegen des Rechnungsabschlusses. Das heißt, wenn ich eigentlich die Auszüge auf eigenen Wunsch am Automaten hole und es dann doch nicht tue, erhalte ich eben einen „Zwangsauszug“. Ich empfinde es durchaus als legitim, dass sich die Bank diesen portoseitig dann auch bezahlen lässt. War aber bisher auch so.

    Vielleicht sollte man auch noch als positives Element erwähnen, dass die Haftung des Kunden im Falle von Phishing und Trojanern auf 150 Euro begrenzt wurde.
    Und ich möchte nicht wissen, wieviele sich das zu Nutze machen. 😉

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